Wichtelstube Plankstadt

Ihr Kind in guten Händen

Kosten und Förderung 

Im Gegensatz zu einer Betreuung in Tageseinrichtungen ist die Tagespflege eine familienähnliche Betreuungssituation. Die Tagesmutter ist selbstständig tätig und benötigt eine Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII vom Jugendamt.   

Wenn Eltern eine Tagespflege für ihr Kind wünschen, sollten Sie sich an das Jugendamt wenden, damit mit dessen Hilfe eine geeignete und passgenaue (Betreuungszeiten) Tagespflegeperson gefunden werden kann. Die Tagespflegeperson erhält vom Jugendamt eine sog. laufende Geldleistung (Betreuungsentgelt). Von den Eltern wird für die entstehenden Kosten der Tagespflege vom Jugendamt ein Kostenbeitrag verlangt.

Die Gemeinde Plankstadt fördert derzeit die Betreuung in Kinderpflegeeinrichtungen mit einem Euro pro Stunde - jedoch max. 100,00 €uro pro Monat.

Ein Antrag muss von Seiten der Eltern gestellt werden.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Kostenbeiträge (Jugendamt und TPP) und deren Förderung erhalten Sie im persönlichen Gespräch.

Änderungen der Stunden und somit Änderungen der Förderungen und Kosten sind möglich. Es bedarf jedoch einen Änderungsbescheid. Bei allen Formalitäten und der Bürokratie helfe ich gerne.

Hier geht es zur Homepage des Jugendamtes Rhein-Neckar